„Gimmlitztal-Mord“ kommt vor den BGH

Der Bundesgerichtshof hat am 15.02.2016 mitgeteilt, dass der sogenannte „Gimmlitztal-Mord“-Fall im April 2016 vor dem 5. Strafsenat verhandelt wird. In erster Instanz hatte das Landgericht Dresden in seinem Urteil festgestellt, dass der Angeklagte, ein sächsischer LKA-Beamter, einen anderen Mann im ostsächsischen Gimmlitztal getötet und anschließend zerstückelt hat. Nach den Feststellungen des Landgerichts was es der Wunsch des Tatopfers, „geschlachtet und verspeist“ zu werden. Aus diesem Grund ging der „Gimmlitztal-Mord“ seinerzeit auch als „Kannibalen-Fall“ durch die Medien. Der Angeklagte wurde vom LG Dresden wegen Mordes und Störung der Totenruhe (§ 168 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten...