Verschlagwortet: Leistungserschleichung

Freie Fahrt beim Schwarzfahren?

Wahrscheinlich sind die meisten regelmäßigen Nutzer von Bus und Bahn schon einmal schwarzgefahren. Wenn man erwischt wird, droht zunächst die Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes. Wem dieses Risiko zu hoch ist, kann nach einem Bericht der Berliner Zeitung wenigstens in Stockholm eine Versicherung abschließen, die zahlt, wenn man beim Schwarzfahren erwischt worden ist. Vorsicht ist aber in Deutschland geboten, da das Schwarzfahren auch eine Leistungserschleichung und damit eine Straftat darstellt. Wahrscheinlich würde ein deutscher Strafrichter beim Vorliegen einer derartigen Versicherung auf ein vorsätzliches Schwarzfahren schließen. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin-Kreuzberg www.schwarzfahren-berlin.de

Schwarzfahren – eine lohnende Angelegenheit?

Nach einem Bericht der Berliner Zeitung plant der öffentliche Nahverkehr die Strafen für das Schwarzfahren anzuheben. Derzeit kostet einmal Schwarzfahren in Berlin 40,00 €. Nach Auffassung des Nahverkehrsverbundes wirkt dieser Betrag nicht abschreckend. Hierbei wird aber ausgeblendet, dass das Schwarzfahren auch eine Straftat und zwar die Leistungserschleichung gem. § 265 a StGB darstellt. Nach § 265 a StGB macht sich strafbar, wer die Beförderung durch ein Verkehrsmittel in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Wer durch diese Strafe nicht abgeschreckt wird, wird sich auch nicht von einer Erhöhung des bereits...

Geldfälschung oder Schwarzfahren – Wem kann man noch trauen?

Als ich heute mal mit dem Bus der BVG (für die Nichtberliner: Berliner Verkehrsbetriebe) unterwegs war, wollte ich mir mit einem fünf Euroschein eine Fahrkarte kaufen. Statt diesen Schein gleich zu sichern, griff der Busfahrer zu seinem Geldscheinüberprüfungsstift und wischte diesen über meine fünf Euronote. Erst als ihm das Ergebnis seiner Untersuchung gefallen hatte, zog er den Geldsein ein und übergab mir meinen Fahrausweis. Als ob ich fünf Euroscheine fälschen würde! Dann ja lieber Schwarzfahren. Ich fühlte mich danach ein wenig gekränkt. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin