Die Strafbarkeit eines Verteidigers wegen Besitzverschaffung kinderpornografischer Schriften – Reichweite des § 184b Abs. 5 StGB

(Darstellung der Berechtigungsnorm des § 184b Abs. 5 StGB – Beschluss des OLG Frankfurt vom 2.11.2012 gekürzt auf den Vorwurf der Drittbesitzverschaffung im ersten Fall) Nach § 184b StGB besteht für kinderpornografische Schriften ein absolutes Verkehrsverbot, sodass jegliche Handlung unter Strafe gestellt ist, mit der einem Dritten Besitz zu diesem Material verschafft wird. Die Begründung des Gesetzgebers für das Verkehrs- und Besitzverbot ist, dass Kindesmissbrauch durch denjenigen, der sich Kinderpornografie verschafft oder sie weitergibt, gefördert wird. Eine Ausnahme findet sich jedoch in § 184b Abs. 5 StGB, nach dem der Besitz und die damit verbundene Weitergabe bzw. die Besorgung des...