Brennpunkt Fußballstadion

In Fußballstadien kommt es oftmals zum Anzünden von Pyrotechnik, wobei dies meist einen harmlosen Ausgang nimmt. Doch auch zu von Fans herbeigeführten Explosionen ist es bereits gekommen. Im § 308 StGB ist das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion geregelt. Nach Abs. 1 wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wer durch Sprengstoff eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet. Wer durch diese Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht, wird nach Abs. 2 mit einer Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft....