Stromeuro – Was regen sich die Griechen auf?

In einer Verhandlung vor dem Landgericht Berlin benötigte mein gebeutelter Rechner mal wieder ein wenig Strom. Vor dem Hintergrund von § 248 c StGB (Enziehung elektrischer Energie) wandte ich mich freundlich an die Protokollführerin und erkundigte mich, ob es möglich wäre, meinen Rechner an ihre Steckdose anzuschließen. Mit einem Lächeln meinte sie, dass dies möglich wäre, ich müsste nur den Stromeuro zahlen. Nach meinem Hinweis, dass ich als Rechtsanwalt auch Teil der Strafrechtspflege sei und die Protokollführerin ja wohl auch nicht für ihren Strom bezahlen müsse, wurde ich eines Besseren belehrt. Mir wurde mitgeteilt, dass jedes Jahr ein Beamter durch...