Das Merkmal des „Inbrandsetzens“ im Rahmen der Brandstiftungsdelikte

Damit die wöchentliche Wiederholung der wichtigsten strafrechtlichen Definitionen nicht langweilig wird, beschäftigen wir uns heute wieder mit einem Klassiker der juristischen Ausbildung und Praxis. Die Rede ist vom Merkmal des Inbrandsetzens, das uns im 28. Abschnitt des Strafgesetzbuches gleich zu Anfang sowohl bei der einfachen Brandstiftung gem. § 306 StGB als auch bei der schweren Brandstiftung gem. § 306 a StGB begegnet. Als Beispiel für die nachfolgenden Erläuterungen soll § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB dienen, der die Strafbarkeit der Brandstiftung normiert und wie folgt lautet: Wer fremde Gebäude oder Hütten in Brand setzt oder durch Brandlegung ganz oder...