Ehrenkodex als niedriger Beweggrund

Damit aus einem Totschlag ein Mord im Sinne des § 211 StGB wird, muss ein Mordmerkmal vorliegen. Diese kann man in drei Gruppen unterteilen: Mordmerkmale mit einem verwerflichen Motiv, die mit einer verwerflichen Tatausführung und zuletzt welche, die einen verwerflichen Zweck verfolgen. Eines dieser Mordmerkmale sind die sonstigen niedrigen Beweggründe, die zur ersten Gruppe gehören. Unter diesen versteht man Motive, die nach rechtlich-moralischer Wertung auf tiefster Stufe stehen und als besonders verachtenswert anzusehen sind. Beispiele könnten die Eifersucht oder menschenverachtende Ansichten sein. In seinem Beschluss vom 20. Mai 2021 musste sich der Bundesgerichtshof (6 StR 142/20) damit auseinandersetzen, ob auch...