Verschlagwortet: § 306 StGB

Zur Handlungsvariante des teilweisen Zerstörens durch Brandlegung (§ 306 Abs. 1 Alt. 2 StGB)

Die Brandstiftungsdelikte (§§ 306 ff. StGB) begegnen einem sowohl in strafrechtlichen Klausuren als auch in der Praxis. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste sich jüngst in seinem Beschluss vom 07. Mai 2024 (4 StR 85/24) mit der Handlungsvariante des teilweisen Zerstörens durch Brandlegung und den Anforderungen im Hinblick auf die subjektive Tatseite beschäftigen. Dem Beschluss lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Angeklagte setzte einen aus Holzplatten bestehenden und mit Verpackungsmaterialien – Papier und Pappkartons – gefüllten Kasten, der unmittelbar neben den Schaufenstern eines Lebensmittelgeschäfts aufgestellt war und in dessen Nähe er eine Co2-Patrone deponiert hatte, in Brand, indem er mit einem Feuerzeug die...

Der Begriff der technischen Einrichtung im Sinne des § 306 Abs. 1 Nr. 2 StGB

Angelehnt an den Blogbeitrag vom Dienstag geht es in dieser Woche wieder einmal um ein Tatbestandsmerkmal der Brandstiftung. Heute ist es jedoch nicht der Begriff der Hütte, sondern der einer technischen Einrichtung in § 306 Abs. 1 Nr. 2 StGB, der wie folgt lautet: Wer fremde Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen, in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. Definition: Technische Einrichtungen sind gegenständlich zusammengesetzte Hilfsmittel, die durch menschliche Einwirkung in produktions- oder organisationsbezogenen Prozessen einsetzbar sind. Beispielhaft werden Maschinen vom Gesetz genannt. Zu diesen...