Strafrechtsdefinitionen zum Mitlernen – kausal

In keinem Teil der heiligen Trinität Öffentliches Recht-Zivilrecht-Strafrecht ist es so wichtig wie im Strafrecht, die gängigen Definitionen zu kennen. Einige Begriffe sind legaldefitiert. Das bedeutet, der Gesetzgeber hat in das Gesetz, insbesondere in § 11 StGB bereits hineingeschrieben, wie er „rechtswidrige Tat“, Amtsträger“ oder „Verbrechen“ verstanden haben will.

Für den weitaus größeren Teil der Begriffe haben sich jedoch in Rechtsprechung und Literatur bestimmte Definitionen etabliert, die man einfach kennen muss, wenn man erfolgreich mit dem Gesetz arbeiten, d.h. zunächst Klausuren schreiben will.

Um das Auswendiglernen kommt man also nicht herum. Den größten Erfolg, das ist für mich die ständige Abrufbarkeit der Definitionen auch zwischen den Zwischenprüfungs- und Scheinklausuren, erzielt man, wenn man die einzelnen Definitionen Stück für Stück in ein Karteikartensystem einpflegt.

Wie das funktioniert, habe ich schon früher einmal hier erklärt.

Zusätzlich zur Software, die dort genannt ist (Anki! und Studycard Studio) möchte ich auch noch die IPhone/IPod-App Flashcards deluxe den Inhabern dieser Geräte sehr ans Herz legen, denn ich habe mit ihr sehr gute Erfahrungen gemacht.

Ich werde an dieser Stelle jede Woche eine gängige Definition ab“drucken“. Ihr könnt sie dann in euer Darteikartenprogramm kopieren. Mit überschaubarem Arbeitsaufwand erarbeitet ihr euch Stück für Stück einen Definitionenwortschatz, auf den ihr jederzeit zurückgreifen könnt.

Hier nun die erste:

kausal (Äquivalenztheorie)

iSd Strafrechts ist jede Bedingung für einen Erfolg, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele (conditio sine qua non) – Wessels/Beulke, AT Rn 156

Vorschlag für weitere Definitionen?

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2 Antworten

  1. @Claus
    Da hast du wohl recht. Ich habe es etwas geändert. Wir bräuchsten dann noch je eine „Karte“ zur Adäquanztheorie und zur Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung sowie evtl. die Oberkarte Definitionen zur Kaussalität. Interesse ? 🙂

    Falls es mengenmäßig ausartet, biete sich vielleicht ein schnellerer Rhythmus, also zB zwei Karten pro Woche an.

    Danke jedenfalls für die Rückmeldung.

    KS

  2. Claus sagt:

    Die Conditio-Sine-Qua-Non-Formel ist doch sehr Allgemein, und auch noch viel zu leicht zu merken 😉

    Die Adäquanztheorie und/oder die Lehre von der Gesetzmäßigen bedingung sollte man doch schon in einem Atemzug mitaufsagen können. Wenn das Stichwort „Kausal“ auf der Karteikarte steht, stehen bei mir alle 3 Theorien auf der Rückseite.

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