Geldfälschung gemäß § 146 StGB – Geprägte Medaillen als Tatobjekt?
Sammlermünzen sind nur im Ausgabemitgliedstaat der EU gesetzliches Zahlungsmittel. Diese müssen einfach von Umlaufmünzen unterschieden werden können. Zum Sachverhalt Dem Angeklagten wurde eine gemeinschaftlich begangene Geldfälschung vorgeworfen. Er soll als Geschäftsführer einer GmbH die Herstellung und den Vertrieb von 750 Exemplaren eines Metallstücks mit der Prägung „250. Geburtstag Alexander von Humboldt“ organisiert haben. Das Landgericht Hildesheim hat die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Die darauffolgende sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft hatte keinen Erfolg. Zum Beschluss des OLG Celle vom 07. April 2023 – 3 Ws 81/23 Das Landgericht hat gemäß § 203 StPO die Eröffnung des Hauptverfahrens zurecht abgelehnt, da die Angeschuldigten...