Dateikarten Strafprozessrecht 66-70
Zur Herkunft der Dateikarteninhalte siehe hier 66-70 66 Was versteht man unter dem sog. Akkusationsprinzip? N Keine gerichtliche Untersuchung ohne Klageerhebung, § 151 StPO =Wo kein Kläger ist, da ist kein Richter 67 Unter dem Akkusationsprinzip versteht man, dass es ohne Klageerhebung keine gerichtliche Untersuchung geben darf, § 151 StPO. Ist eine – öffentliche – Anklage generell notwendig? nein – Antrag auf Festsetzung von Rechtsfolgen im Objektiven Verfahren – Privatklage 68 Was ist die wichtigste Konsequenz aus dem Akkusationsprinzip, § 151 StPO? Thematische Bindung des Gerichts, § 155 StPO -> keine Erstreckung auf andere Taten -> keine Erstreckung auf andere...

