Nur der Künstler lebt vom Applaus

Im Streit der Verteidiger Beate Zschäpes um die Verteidigerhonorare (siehe hier, hier und hier) würde es nicht wundern, wenn das Gericht zur Begründung der völlig unzureichenden Saläre noch darauf verwiese, dass der Anwaltsberuf ein sog. „freier Beruf“ ist. Das zumeist ordentliche Prestige bezahlen die freien Beruf nämlich mit einem kleinen Pferdefuß, denn:

Ein freier Beruf sind persönliche Dienstleistungen höherer Art, für die höhere Bildung erforderlich und bei der eigenverantwortliche, unmittelbare, persönliche, individuelle Tätigkeit auf berufsethischer Grundlage gegenüber einem Gewinnstreben vordergründig ist.

Warten wir’s ab.

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