Kommentar zum Betäubungsmittelgesetz in 5. Auflage erschienen

Der seit nunmehr 18 Jahren auf dem Markt befindliche und von der Praxis gut aufgenommene Kommentar zum Betäubungsmittelgesetz von Dr. Klaus Weber, Präsident des LG Traunstein a. D., ist soeben in fünfter Auflage erschienen. Nachdem die ersten drei Auflagen (1999, 2003, 2009) lediglich das BtMG selbst sowie die relevanten zum Betäubungsmittelrecht erlassenen Rechtsverordnungen kommentierten, kamen in der vierten Auflage (2013) das Arzneimittelgesetz und in der aktuellen fünften Auflage das Anti-Doping-Gesetz und das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz hinzu. Seit jeher enthält der Kommentar im Anhang zudem weitere relevante Gesetze zum Thema, von denen sich manche nicht ohne größere Schwierigkeiten auftreiben lassen.

Weber BtMG 5. Aufl.

Von den 2.000 Seiten Kommentartext widmen sich fast 3/4 dem BtMG und seinen Verordnungen. Dabei liegt der Schwerpunkt (rund 900 Seiten) auf den §§ 29 ff. BtMG, also den Straf- und Ordnungswidrigkeitenvorschriften. Das Arzneimittelgesetz nimmt 1/5 des Platzes ein, die restlichen 155 Seiten entfallen auf die neu kommentierten AntiDopG und NpSG. Für die im Anhang abgedruckten Gesetze wurden weitere gut 200 Seiten bereitgestellt. Besonders freut uns, dass das Sachregister nun nicht mehr in einzelne Abteilungen (zum BtMG und zum AMG) aufgeteilt ist. Der Autor hat beide zusammengeführt und noch einmal erheblich erweitert, sodass das Sachregister nun 100(!) Seiten umfasst.

Die Kommentierung stützt sich vor allem auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie der Obersten Landesgerichte. Wissenschaftliche Veröffentlichungen fanden nur selten Eingang in das Werk, was wohl vor allem daran liegen dürfte, dass die Universitäten häufig einen großen Bogen um dieses Rechtsgebiet machen. Schlägt da die Examenssrelevanz die Praxisrelevanz? Allein im vergangenen Jahr wurden bundesweit über 300.000 Straftaten nach dem BtMG registriert – vom Dunkelfeld ganz zu schweigen.

Die mit großer Sorgfalt (mit anderen Worten: penibel) zusammengetragene Stofffülle des Werkes wird gut strukturiert und leserorientiert präsentiert. Weber trifft dabei stets den richtigen Ton, weder ermüdend nüchtern noch raumfüllend plaudernd.

Soweit uns bekannt ist, steht der Weber auf den meisten Schreibtischen derer, die beruflich mit BtM-Kriminalität zu tun haben. Diesem Ruf, aber auch der damit einhergehenden besonderen Verantwortung, wird die Neuauflage gerecht.

Klaus Weber: Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz, Anti-Doping-Gesetz und Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, Kommentar, 5. Auflage, Beck, München 2017, 2.309 Seiten, 129 €.

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