Ihr wollt es doch auch! Englisch für Strafrechtler

Es ist wieder Lernzeit bei den Strafrechtsbloggern – Gelegenheit, den eigenen (Fach-)Wortschatz auf Vordermann zu bringen und im nächsten Mandantengespräch mit ausländischer Beteiligung oder beim Erasmus-Tandem zu glänzen.

Wir beginnen mit ein paar Vorschriften des StGB, gehen über zu den §§ 95 ff. AufenthG (in allen Varianten), streifen ein paar BtMG- und LuftSiG-Normen und stellen dann im letzten Teil Übersetzungen für wiederkehrende OWi-Taten vor.

Zum Lernen schlage ich – wie stets – Flashcards deluxe vor.

Auf geht’s.

  • StGB: German Penal Code
  • § 113 German Penal Code: Resistance against executing officer
  • § 123 German Penal Code: Breach of domestic peace Burglary/Trespass
  • § 145 German Penal Code: Misuse of emergency calls and impairment of accident prevention equipment and emergency facilities
  • § 185 German Penal Code: Slander
  • § 223 German Penal Code: Bodily Harm
  • § 240 German Penal Code: Coercion
  • § 242 German Penal Code: Theft
  • § 248a German Penal Code: Theft and embezzlement of low-value assets
  • § 263 German Penal Code: Fraud

10 Begriffe sollten reichen. Die werden jetzt gelernt! Nächste Woche gibt’s einen unangekündigten Test – und die nächsten Vokabeln.

Die Übersetzungen stammen übrigens von einem Merkblatt der Bundespolizei und sind offenbar ausländer(straf)rechtlich besonders relevant.

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5 Antworten

  1. Sie haben Recht, man kann eigentlich nicht immer eine 1zu1-Übersetzung liefern, gerade weil die Tatbestände einfach unterschiedlich ausgestaltet sind. Zudem sind es gänzlich verschiedene Rechtssysteme.

    Andererseits soll es in der kleinen Reihe auch nur um praktikable Hilfsmittel gehen, die perfekte Übersetzung für den Einzelfall wird dem Mandanten egal sein. Wir haben vielleicht einfach verschiedene Perspektiven bzw. Anwendungssituationen vor Augen.

    Die Übersetzung zu § 123 StGB habe ich aber dennoch geändert. Burglary bzw. trespess sind mir auch geläufiger.

    Danke für den Linktipp!

  2. Margaret sagt:

    Über http://www.cgerli.org findet man viele Übersetzungen, nicht nur die von Juris.

    Ich finde es bedenklich, juristische Übersetzung als eine Frage der Terminologie zu sehen, d.h. dass jeder deutscher Begriff einem englischen Begriff entspricht. Schön wäre es! Aber es ist nicht so einfach.
    Für Hausfriedensbruch § 123 z.B. hat Bohlander „burglary“, es gibt auch „trespass“. „Breach of domestic peace“ ist eine Erfindung (ich kenne „breach of the peace“ – „Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung“, schlägt ein Wörterbuch vor), finde es etwas irreführend.

  3. Völlig richtig, auf diese Übersetzung hatte ich schon einmal in einem alten Beitrag hingewiesen. Auf der Juris-Seite gibt es übrigens noch einige andere übersetzte Gesetzeswerke, die regelmäßig akutalisiert werden.

    Das Besonderere dieser kleinen Reihe ist aber gerade die Gabe in kleinen Portionen und die Beschränkung auf tendenziell wesentliche ausländerstrafrechtliche Normen. Es soll keine Liste zum Nachschlagen sondern eine (Auswendig-)Lernanregung sein.

  1. 22. März 2014

    […] beliebte Reihe “Englisch für Strafverteidiger” ist […]

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