Kategorie: Rotlichtverstoß

Erteilung eines Fahrverbots auch bei mehreren einfachen Verkehrsverstößen möglich

Höchstwahrscheinlich hat fast jeder Autofahrer die Straßenverkehrsregeln schon einmal wissentlich oder aus Versehen missachtet. Ob zu schnelles Fahren, Fahren über eine rote Ampel oder Telefonieren am Steuer – bei all diesen Ordnungswidrigkeiten muss ein Bußgeld bezahlt werden. Neben Punkten in Flensburg drohen aber in der Regel keine weiteren Konsequenzen. Lediglich in Fällen, in denen ein besonders gefährlicher und grober Verkehrsverstoß vorliegt, kann neben der Geldbuße unter den Voraussetzungen des § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ein Fahrverbot erteilt werden. Das Fahrverbot hat zur Folge, dass der Führerschein abgegeben werden muss und der Betroffene in dem angeordneten Zeitraum kein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr...

Dann fährt auch der Bundes-Jogi Bahn

Offenbar hat jemand ausgeplaudert, dass Jogi Löw bereits für ein halbes Jahr seinen Führerschein abgeben musste, weil er zu viele Punkte in Flensburg angesammelt haben soll. Jogi Löw kann’s locker nehmen. Sein Arbeitgeber spendiert ihm sicher eine alternative Fortbewegungsmöglichkeit. Es gibt aber viele Menschen, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind und die keinen großzügigen Gönner haben. Daher wollen wir die Geschichte zum Anlass nehmen, darauf hinzuweisen, sich bereits gegen den ersten Punkt zur Wehr zu setzen. Denn die volle Punktezahl ist schnell erreicht – ob durch Verkehrsstraftaten wie die Fahrerflucht oder durch Ordnungswidrigkeiten wie zu schnelles Fahren oder Rotlichtverstöße....

Rotlichtverstoß durch Umfahrung einer roten Ampel?

Eine Ampel die für den Betroffenen Rotlicht zeigt, verbietet nicht, vor der Ampelanlage auf einen nicht durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich – im konkreten Fall eine Tankstelle – abzubiegen und nach Durchfahren dieses Geländes hinter der Ampel wieder in den durch sie geschützten Verkehrsraum einzufahren. Das gilt auch dann, wenn dieser Fahrvorgang der Umfahrung der Lichtzeichenanlage dient. Es liegt dann kein Rotlichtverstoß vor. Der Betroffene war vom Amtsgericht wegen vorsätzlicher Nichtbefolgung eines Wechsellichtzeichens eine Geldbuße von 200 Euro verurteilt worden. Zudem wurde gegen ihn wegen des vermeintlichen qualifizierten Rotlichtverstoßes ein einmonatiges Fahrverbot – unter Gewährung der sog. „Viermonatsfrist“ – verhängt....