Kategorie: Beste Unterhaltung
Lieber einen geliehenen als gar keinen Fahrschein: Spaßbremse: Wir raten aus beruflicher Erfahrung von der Fahrt mit einem privat erworbenen Fahrschein ab. Ob man tatsächlich einen Original-Fahrschein in den Händen hält, erkennt letztlich nur das geschulte Auge des Kontrolleurs.
Auch vor 87 Jahren konnten Strafverfahren bereits ein erfreuliches Ende finden: Statt 1 Jahr Zuchthaus – 300 Mark Geldstrafe Eine erfolgreiche Revision beim Reichsgericht Der Oberpostschaffner R. war vom Großen Schöffengericht Charlottenburg wegen gewinnsüchtiger Aktenvernichtung zu 1 Jahr Zuchthaus verurteilt worden. Er hatte von alten Paketadressen entwertete Freimarken abgelöst und auf neue Paketadressen geklebt. Die alten Stempel hatte er durch neue überklebt. Im ganzen handelte es sich um 14 Fälle, die einen Betrag von etwa 14 Mark ausmachten. Die auf diese Weise erlangten Beträge hatte R. nicht für persönliche Bedürfnisse verwendet, sondern zur Deckung von Fehlbeträgen, die in seiner Portokasse...
via Schleckysilberstein.com
Über den FAZ-Artikel „Das freie Denken kommt zu kurz“ zu mehr (Gedanken-)Freiheit in der Juristenausbildung entspannt sich auf Facebook ein Streitgespräch:
Als Strafverteidiger kämpft man nicht nur für seinen Mandanten, sondern auch um seine Gebühren. Ist der Mandant erst einmal freigesprochen, soll die Staatskasse die notwendigen Kosten der Verteidigung tragen. Doch was ist schon notwendig? Eine gute Verteidigung kann nur erfolgen, wenn man sich einen vollständigen Überblick über das Ermittlungsergebnis und damit über die Ermittlungsakte verschafft. Hierzu kopiert man als Anwalt zunächst die Ermittlungsakte. Wenn man dann aber die Kopierkosten der Staatskasse in Rechnung stellt, muss man sich immer wieder belehren lassen, dass die abgerechneten Seiten nicht vollständig für die Verteidigung notwendig waren. In einem Verfahren wegen räuberischen Diebstahls wurden mir...
Nicht nur im Strafrecht muss man mit hohen Strafen rechnen. Nach einem Bericht von spiegel-online wurde ein Fußballspieler in der Schweiz für 50 Jahre gesperrt, weil er den Schiedsrichter attackiert haben soll. Klingt wirklich drakonisch! Immerhin gibt es offensichtlich wie im Strafrecht möglicherweise eine Begnadigung. Einen Antrag auf Begnadigung kann man wohl im schweizer Fußball bereits in einem Jahr stellen. Dies wäre weit weg von der strafrechtlichen Halbstrafe. Sollte es mit dem Gnadenantrag nicht klappen, heißt es dann wohl: Wenn die Füße nicht mehr flitzen, spielen wir vergnügt im Sitzen. Rechtsanwalt Dietrich, Anwalt für Strafrecht in Berlin Kreuzberg