Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel im martialischen Outfit ist nicht strafbar, auch wenn mehrere Fahrgäste die Polizei rufen. (Warum, René?)

Normalerweise ist es kein Vergnügen, die Pressemitteilungen der Bundespolizei zu lesen. Scheint das leitende Motiv doch selten „Was ist kurios?“ oder gar „Was ist relevant?“ sondern in der Regel „Haben wir heute schon genug rausgehauen?“ zu sein. So erschienen allein am 05. Oktober 2015 38 (achtunddreißig!) Pressemitteilungen der Bundespolizei, darunter zeitlose Klassiker wie Bierflasche gegen Blaulicht geworfen – Täter kam vom „Mars“ oder 13-jähriger Ausreißer zur Nachtzeit am Hauptbahnhof Bielefeld aufgegriffen. Am 02. Oktober 2015 veröffentlichte die Bundespolizeiinspektion Dresden jedoch folgende Meldung:

Dresden (ots) – Am 01.10.2015 gegen 17:15 Uhr, wurden die Beamten der Bundespolizei im Hauptbahnhof Dresden, mit einer nicht alltäglichen Situation konfrontiert. Durch das Zugpersonal des Einreisezuges EC 172, verkehrend von Budapest nach Dresden, wurden die Bundespolizisten darüber informiert, dass ein Fahrgast aufgrund seines äußerlichen Erscheinungsbildes von der Weiterfahrt ausgeschlossen wird. Als die Bundespolizisten den Fahrgast auf dem Bahnsteig in Empfang nahmen, standen sie einem „waschechten“ Ninja gegenüber. Als Grund für den Fahrtausschluss, nannte das Zugpersonal die Ängste von Reisenden, die offensichtlich nach den Geschehnissen in dem französischen Hochgeschwindigkeitszug THALYS verunsichert waren, ob des Aussehens der Person. Bei dem Ninjafahrgast handelt es sich um einen 34-jährigen Australier, dieser war von der Kapuze bis zu den Schuhen komplett in schwarz gekleidet und hatte zwei vermeintliche Ninjaschwerter, gekreuzt in Transporthüllen auf dem Rücken getragen. In dieser Aufmachung und der vermutlichen Absicht möglichst großes Aufsehen zu erzeugen, lief der Ninja mehrfach durch den Zug. Die angeforderten Bundespolizisten konnten keinen waffenrechtlichen Verstoß des Australiers feststellen, da es sich bei näherer Betrachtung der vermeintlichen Ninjaschwerter um zwei Regenschirme handelte. Auf Fragen der Bundespolizisten zu seinen Beweggründen einer solchen Inszenierung, entgegnete der Ninjakämpfer, dass er Teil eines großen Spieles mit dem Namen „Wahrheit oder Pflicht“ sei. Dabei bekommen die einzelnen Spieler Aufgaben erteilt, die erfüllt werden müssen. So habe er vorher ein Auto nach Budapest gefahren und dort die neue Aufgabe erhalten, als Ninja in seinen deutschen Wohnort zuzukehren um anschließend auf einem gleichnamigen Motorrad durch seine Heimatstadt zu fahren. Dies stieß bei den Bundespolizisten auf Verwunderung, aber strafrechtliche Normen wurden durch den Ninja nicht verletzt. Der „Ninja“ wurde gebeten in Zukunft bei seiner Kleiderwahl weniger martialisch zu erscheinen. Dies sicherte der Ninja zu.

Selbstverständlich gibt es auch ein Bild.

Wir fragen uns zweierlei:

1) Wenn die „Pflicht“-Aufgaben so eine Dimension haben, dürfte im Rahmen von „Wahrheit“ wenigstens nach dem letzten Seitensprung gefragt worden sein – im Beisein der Freundin.
2) Wann haben wir zuletzt Die Ärzte gehört?

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2 Antworten

  1. In meinen Autokarten gab es damals eine Kawasaki Ninja, ein grünes Sportmotorrad mit sehr viel PS. Das ist bestimmt gemeint. Schade, dass es nun kein Bild vom Ninja auf der Ninja gibt 😉

  2. Roland sagt:

    Was ist ein gleichnamiges Motorrad? Gibt es eine Marke „Ninja“ oder geht es um den Namen der Heimatstadt?

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