Ärzte dürfen nicht für Schwangerschaftsabbrüche werben oder doch? – Die Neufassung des § 219a StGB

Der Straftatbestand, der derzeit vermutlich am stärksten im Fokus der medialen Aufmerksamkeit steht, ist das Werbeverbot für den Abbruch der Schwangerschaft gemäß § 219a StGB. Hintergrund ist die Verurteilung einer Ärztin durch das Landgericht Gießen am 12. Oktober 2018 – 3 Ns 406 Js 15031/15.