Verschlagwortet: verlorene Sachen

Verloren und dann gestohlen?

Eine Voraussetzung des Diebstahls ist die Wegnahme. Diese wird definiert als der Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams gegen oder ohne den Willen des bisherigen Gewahrsamsinhabers. Wichtige Aspekte zur Feststellung einer Wegnahme sind dementsprechend, ob die Sache im Gewahrsam eines anderen stand, dieser vom Täter aufgehoben und neu begründet wurde und dies gegen oder ohne den Willen desjenigen geschah, der bis zu diesem Zeitpunkt Gewahrsamsinhaber war. Gewahrsam besteht, wenn die Person die tatsächliche Sachherrschaft hat und diese von einem Herrschaftswillen getragen  wird. Die Sachherrschaft bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung. Der Gewahrsamsinhaber muss also eine physisch-reale Einwirkungsmöglichkeit auf die Sache...

Diebstahl – Wegnahme verlorener Sachen

Die Frage wann und ob eine fremde bewegliche Sache im Rahmen eines Diebstahls gemäß     § 242 StGB weggenommen wurde bereitet sowohl bei der Lösung juristischer Klausuren als auch in der Praxis regelmäßig Schwierigkeiten. Stein des Anstoßes ist hierbei häufig, ob das Opfer noch Gewahrsam an der jeweiligen Sache hatte. Wesentliche Voraussetzung der Wegnahme ist der Bruch fremden Gewahrsams durch den Täter. Gewahrsam ist hierbei nach gängiger Definition die von einem Herrschaftswillen getragene tatsächliche Sachherrschaft. Ein einmal begründeter Gewahrsam besteht fort, solange der Gewahrsamsinhaber noch Einwirkungsmöglichkeiten auf die Sache hat. Entscheidend für die Frage des Wechsels der tatsächlichen Sachherrschaft ist, dass...