Verschlagwortet: Säugling

Totschlag oder Mord?

Das Strafrecht kennt drei Vorsatzformen: dolus directus 1. Grades (Absicht), dolus directus 2. Grades (direkter Vorsatz) und dolus eventualis (bedingter Vorsatz). Die Abgrenzung zwischen diesen Vorsatzformen kann in bestimmten Fällen besonders relevant werden. So auch bei der Feststellung des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe. Mit der Wichtigkeit dieser Abgrenzung musste sich auch der Bundesgerichtshof (6 StR 320/21) in seinem Beschluss vom 8. März 2022 beschäftigen. In dem, der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zugrundeliegenden Sachverhalt drückte der Angeklagte oftmals die Wut über sein Stiefkind aus, welches seine Lebensgefährtin mit in die Beziehung brachte. Er schlug den Säugling bereits in der Vergangenheit mehrmals. Als...

Schütteln eines Säuglings führt zu Körperverletzung

Voraussetzung für die Körperverletzung nach § 223 StGB ist der Vorsatz. Der Täter muss mit Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung handeln. Dafür reicht der Eventualvorsatz, auch bedingter Vorsatz genannt, aus. Dieser ist dann zu bejahen, wenn der Täter den Taterfolg zumindest für möglich hält und dies billigend in Kauf nimmt. In seinem Beschluss vom 16. Dezember 2020 musste sich der Bundesgerichtshof (2 StR 209/ 20) damit auseinandersetzen, wie der bedingte Vorsatz in Bezug auf den Umgang mit Säuglingen auszulegen ist. Im vorliegenden Sachverhalt hat der Angeklagte seinen Säugling, als dieser schrie, aus Verärgerung am Becken gepackt und hochgerissen. In Folge dieser...