Verschlagwortet: Operation

Genitalvergrößerung mit Folgen– Verfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)

In seinem Beschluss (3 StR 61/24) vom 19. März 2024 setzte sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Körperverletzung mit Todesfolge und der unerlaubten Ausübung der Heilkunde auseinander. Konkret war folgender Sachverhalt Gegenstand des Beschlusses: Das Landgericht Wuppertal stellte fest, dass der 1987 geborene Geschädigte unter einer erheblichen Beeinträchtigung seines Selbstwertgefühls litt. Seine geringe Selbstachtung kompensierte er seit vielen Jahren durch intensives Bodybuilding unter massivem Einsatz von Anabolika. Dadurch erreichte er die Statur eines Extremkraftsportlers. Nun erachtete er seinen Penis und seine Hoden als zu klein und entschloss sich daher zu einer „Genitalmodifikation“ in Form einer starken Vergrößerung seiner äußeren Geschlechtsorgane...

Der Begriff der dauerhaften Gebrauchsunfähigkeit eines Gliedes bei der schweren Körperverletzung

Die schwere Körperverletzung gehört zu der Gruppe der im Examen beliebten Erfolgsqualifikationen und wird immer wieder gerne abgefragt. Ein Grund mehr, sich heute mit dem § 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB, der wie folgt lautet, zu beschäftigen: „Hat die Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.“ Doch was wird konkret unter der dauernden Gebrauchsunfähigkeit verstanden und welche wichtigen Fallgruppen sollte man dazu wiederholen? Wir helfen weiter. Definition: Erforderlich ist die vollständige oder wenigstens nahezu vollständige...

Die dauerhafte Unbrauchbarkeit eines wichtigen Gliedes entfällt nicht durch eine dem Betroffenen mögliche Operation

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 7. Februar 2017 – 5 StR 483/16 eine lesenswerte Entscheidung zur schweren Körperverletzung getroffen, die sicherlich bald Gegenstand von Examensklausuren sein wird. Denn es geht um kein geringeres Problem als die dauerhafte Unbrauchbarkeit eines wichtigen Gliedes bei der schweren Körperverletzung nach § 226 StGB und die Frage, ob die Dauerhaftigkeit bei einer dem Betroffenen zumutbaren Operation entfallen kann. Anlass des Urteils war eine körperliche Auseinandersetzung des Angeklagten mit seinem ehemaligen Mitbewohner, mit dem er sich in einer Asylunterkunft ein Zimmer geteilt hatte. Als der Angeklagte ein Antennenkabel mitnehmen wollte, kam es zu...