Verschlagwortet: Jugendstrafe

4 Jahre Jugendstrafe – zu hart?

Die härteste Sanktion im Jugendstrafrecht ist die Jugendstrafe nach § 17 JGG. Diese kann nach § 17 Abs. 2 JGG nur verhängt werden, wenn eine schädliche Neigung vorliegt oder wenn die Schwere der Schuld festgestellt wird. Zudem ist die Jugendstrafe nach § 18 Abs. 2 JGG so zu bemessen, dass die erforderliche erzieherische Einwirkung möglich ist. Auch der Bundesgerichtshof (4 StR 177/22) musste sich in seinem Beschluss vom 21. Juli 2022 mit dieser erzieherischen Einwirkung nach § 18 Abs. 2 JGG auseinandersetzen. Der Angeklagte im hiesigen Fall war zur Tatzeit 19 Jahre alt, als er im Rahmen eines Streits um...

Schmuggelversuch vor den Augen der Justiz

Die Sanktionen im Jugendstrafrecht unterscheiden sich größtenteils von denen im Erwachsenenstrafrecht. So sind mögliche Sanktionen Erziehungsmaßregeln wie Weisungen, Zuchtmittel oder auch die Jugendstrafe. Die schärfste Maßnahme ist die Jugendstrafe, die im § 17 JGG geregelt ist und nach Abs. 1 einen Freiheitsentzug in einer für ihren Vollzug vorgesehenen Einrichtung vorsieht. Verhängt wird eine Jugendstrafe nach Abs. 2 wegen schädlicher Neigungen des Jugendlichen oder wegen der Schwere der Schuld. Auch der Bundesgerichtshof (2 StR 435/21) musste sich in seinem Beschluss vom 1. Juni 2022 mit der Jugendstrafe auseinandersetzen. Das Landgericht Bonn verurteilte den Angeklagten im vorliegenden Fall wegen versuchten schweren Raubes,...