Entbindung eines Schöffen wegen Urlaubs kann zur Aufhebung des Urteils führen

Auch Schöffen brauchen Urlaub, keine Frage. Fällt dieser Urlaub jedoch in eine über mehrere Tage terminierte Hauptverhandlung, so sollten die Gründe für den Urlaub detailliert und nachvollziehbar dargelegt werden. Denn unterläuft dem Gericht bei der Entbindung eines Schöffen ein Fehler, so kann dies zur Aufhebung eines später gefassten Urteils führen. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 14. Dezember 2016 – 2 StR 342/15 eine Entscheidung des Landgerichts Darmstadt wegen vorschriftswidriger Besetzung des Gerichts aufgehoben. Der Vorsitzende Richter der Strafkammer hatte einem Hauptschöffen Urlaub gewährt, ohne die tatsächlichen Grundlagen des Urlaubs hinreichend zu erfragen. Im Einzelnen spielte sich Folgendes...