Zulassungsbescheinigung Teil II ist keine öffentliche Urkunde

Vor kurzem hat der Bundesgerichtshof (BGH) einen Fall entschieden, bei dem eine ungewöhnliche Praxis zwischen zwei Autoverkäufern und einer Angestellten der Zulassungsstelle zum Vorschein kam. Verkürzt dargestellt hat sich dabei folgendes ereignet: Die Verwaltungsangestellte einer KFZ-Zulassungsstelle hatte bei der Bearbeitung von Anträgen auf die Zulassung von Fahrzeugen unbeteiligte Privatpersonen in die Zulassungsbescheinigung Teil II (vorher Fahrzeugbrief) eingetragen. Dies geschah auf Wunsch von Autohändlern, die verhindern wollten, dass ein gewerblicher Nutzer in dem Fahrzeugbrief eingetragen blieb. Stattdessen wurden die unbeteiligten Privatpersonen eingetragen, die tatsächlich keine Haltereigenschaft und keine Verfügungsberechtigung hinsichtlich der betroffenen Fahrzeuge hatten. Aufgeflogen ist dies in 491 Fällen. Dabei...