412 Kilogramm Kokain – Drogenhandel über den Seeweg

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) spielt im rechtswissenschaftlichen Studium zwar eine untergeordnete Rolle, jedoch ist es in der Praxis umso mehr bedeutend. Dieses regelt die Sanktionen in Bezug auf den Umgang mit Betäubungsmitteln und deckt damit einen großen Bereich der Kriminalität ab. Untersagt werden nach § 29 BtMG unter anderem Anbau, Handel und der Besitz von Betäubungsmitteln ohne eine schriftliche Erlaubnis. Außerdem erhöht sich nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG der Strafrahmen beim Handeln von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Ob sich der Angeklagte im vorliegenden Fall des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln strafbar gemacht hat, musste der Bundesgerichtshof (5 StR 390/22)...