§ 315b StGB – Betriebsgelände Teil des Straßenverkehrs

Straßenverkehr im Sinne gefährlicher Eingriffe in den Straßenverkehr gemäß § 315b StGB können nicht nur öffentliche Verkehrswege, sondern auch private Verkehrsflächen sein. Inwiefern private Verkehrsflächen Teil des Straßenverkehrs sind hängt hierbei jedoch stark vom Einzelfall ab, weshalb angesichts der zentralen Bedeutung des Begriffs des Straßenverkehrs im Rahmen der Straßenverkehrsdelikte ein deutliches Klärungsbedürfnis dahingehend besteht, unter welchen Umständen bestimmte private Verkehrsflächen einen Teil des Straßenverkehrs darstellen.  In Anbetracht dessen setzte sich der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 4. Februar 2004 (4 StR 377/03) damit auseinander, wann das Betriebsgelände eines Unternehmens unter den Begriff des Straßenverkehrs gemäß § 315b StGB fällt. Der...