Täter kaufte hunderte von Online-Tickets mittels fremder Kreditkartendaten

Die Betrugs- und Urkundsdelikte sind nicht nur in der Praxis, sondern auch in strafrechtlichen Klausuren von überragender Bedeutung, weshalb es unerlässlich ist, die Definitionen und Probleme möglichst gut zu kennen. Im Zeitalter der Digitalisierung kommt dem Computerbetrug gem. § 263a Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) freilich immer mehr Bedeutung zu. Insoweit macht sich wegen Computerbetrugs strafbar, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte...