Körperverletzung durch Kokainkonsum?

Eine Körperverletzung liegt vor, wenn man eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Es muss folglich eine der beiden Varianten vorliegen, damit die Körperverletzung gemäß § 223 StGB verwirklicht ist. Die körperliche Misshandlung wird definiert als jede üble unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt. Unter einer Gesundheitsschädigung versteht man jedes Hervorrufen oder Steigern eines heilungsbedürftigen Zustandes. In seinem Beschluss vom 8. September 2021 musste sich der Bundesgerichtshof (1 StR 286/21) mit der Frage befassen, ob das Veranlassen zum Ziehen einer Kokain Line eine Körperverletzung darstellt. Im vorliegenden, dem...