Patientenverwechselung – der Versuch der schweren Körperverletzung
Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigte sich jüngst in seinem Beschluss (1 StR 403/23) vom 17. April 2024 sowohl mit dem Versuch der schweren Körperverletzung. Dem Beschluss lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach den Feststellungen des Landgerichts München I sterilisierte der Angeklagte, Facharzt für Allgemeinchirurgie, am 10. März 2016 im Rahmen einer Operation zur Behebung eines beidseitigen Leistenbruchs den 17-jährigen unter Autismus leidenden P. Er ging aufgrund einer Personenverwechslung davon aus, G. zu operieren, bei dem zeitgleich zur Behandlung des Leistenbruchs eine Sterilisation durchgeführt werden sollte. Unmittelbar im Anschluss an den Eingriff erkannte der Angeklagte seinen Irrtum. Er legte die Personenverwechselung noch am...