Zur Zueignungsabsicht bei der Wegnahme eines Handys
Wir haben uns bereits im letzten Beitrag mit der Zueignungsabsicht beim (räuberischen) Diebstahl beschäftigt. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste sich jüngst in seinem Beschluss vom 03. April 2024 (1 StR 75/24) mit der Zueignungsabsicht an einem Mobiltelefon auseinandersetzen. Dem Beschluss lag konkret folgender Sachverhalt zugrunde: Nach den Feststellungen des Landgerichts hatten sich die Angeklagten mit dem Zeugen A. im Frühjahr 2023 zerstritten und gegenseitig über die Plattform T. beleidigt. Die Angeklagten entschlossen sich daher, dem A. „eine Abreibung zu verpassen“, ihn einzuschüchtern, zu erniedrigen und ihm dessen Mobiltelefone wegzunehmen, damit er sich „-zumindest für eine gewisse Zeit“ – nicht mehr über...

