Fahrender Richter
Etwas, was mir noch nie passiert ist – ein fahrender Richter. Meinem Mandanten wird vorgeworfen, über bayerische Straßen zu schnell gefahren zu sein. Beweismittel: ein Foto. Mein Mandant bestreitet, gefahren zu sein. Deshalb hatte ich für meinen Mandanten eine Einlassung im Bußgeldverfahren abgegeben. In dieser bestritt ich, dass mein Mandant gefahren sei. Weiterhin berief ich mich auf die neuere Rechtsprechung einiger Amtsgerichte. Einige Amtsgerichte gehen zutreffend davon aus, dass ein Foto bei Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht verwertbar sei, da es an einer speziellen Ermächtigungsgrundlage für das Foto fehle. Gestern rief mich zu meinem Erstaunen der zuständige Richter an. Zunächst teilte er mir...

