Der Begriff der konkreten Gefahr gem. § 315b StGB

Straßenverkehrsdelikte werden in der Strafrechtsklausur immer wieder gefragt. Ein Dauerbrenner ist der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr, der dem Prüfling einige grundlegende Kenntnisse abverlangt. Neben den Voraussetzungen des pervertierten Verkehrsvorgangs sollte man wissen, wann der Begriff der konkreten Gefahr gegeben ist. Damit dies gelingt, widmen wir uns heute der Definition der konkreten Gefahr im Rahmen des § 315b StGB. Zur Erinnerung hier einmal der Wortlaut des § 315b Abs. 1 StGB: Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, Hindernisse bereitet oder einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt und dadurch Leib oder...