Verschlagwortet: Vermögensabschöpfung

Neues Vermögensabschöpfungsrecht ist auch ohne Ermessensvorbehalt auf das Jugendstrafrecht anwendbar

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, was zu befürchten war: Das neue Vermögensabschöpfungsrecht kann auch auf Jugendliche und Heranwachsende angewendet werden – und zwar ohne einen besonderen Ermessensvorbehalt. Anlass dieser Klarstellung war ein Urteil des Landgerichts Dortmund. Dieses hatte den Angeklagten wegen schweren Raubes in vier Fällen und besonders schweren Raubes zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Außerdem hatte es die Einziehung eines vermeintlich bei dem Angeklagten sichergestellten Betrages in Höhe von 6.800 Euro und die Sicherstellung des Wertersatzes aus den Raubtaten in Höhe von 35.782,70 € angeordnet. Problematisch war bei der Entscheidung, dass das Landgericht in seinem...

Schlimmer kann`s nicht werden – Verbot der Verschlechterung gilt auch für die selbstständige Einziehung von Taterträgen

Das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung ist seit dem 1. Juli 2017 in Kraft. Die Regelungen ermöglichen der Staatsanwaltschaft und den Gerichten eine umfassende Abschöpfung von Vermögen, auch wenn die Herkunft des Vermögens nicht eindeutig geklärt ist. Die Vermögensabschöpfung kann auch selbstständig erfolgen und setzt nicht zwingend ein Urteil voraus. Das ist für die Betroffenen fatal, da es faktisch zu einer Beweislastumkehr kommt. Es war daher nur eine Frage der Zeit, bis sich auch der Bundesgerichtshof mit der Auslegung und Anwendung der Regelungen zur Vermögensabschöpfung beschäftigen musste.