Zum Begriff der Heimtücke (§ 211 StGB)
Der Bundesgerichtshof (BGH) setzte sich in seinem Urteil vom 28. Mai 2024 (6 StR 479/23) mit dem Mordmerkmal der Heimtücke (§ 211 Abs. 2 StGB) auseinander. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde. Nach den Feststellungen des Landgericht Verden war der Angeklagte im Anschluss an die Trennung von der Geschädigten wütend auf diese, weil sie ihm den Kontakt zu dem gemeinsamen Sohn verweigerte. Der Angeklagte war der deutschen Sprache nicht mächtig und wusste nicht, wie er ein Umgangsrecht durchsetzen konnte. Zudem befürchtete er, dass sich die Geschädigte nicht gut um das Kind kümmern würde. Um sie beobachten zu können, ließ er...

