Komisches vorm Kammergericht: Eignung einer 256 Farbtöne abstrahlenden Lampe zum Morsen mit Mitgefangenen

Das Kammergericht Berlin musste mit seinem Beschluss vom 12. Juni 2017 – 2 Ws 46/17 Vollz –  über die Frage entscheiden, ob ein Gefangener in der Justizvollzugsanstalt Tegel in Berlin seinen Haftraum mit einer Lampe ausstatten darf, die buntes anstatt weißes Licht abstrahlt. Hintergrund dieser absurd klingenden Entscheidung war, dass ein wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilter Gefangener sich eine LED-Lampe zur Ausstattung seines Haftraumes bestellt hatte, mit der er den Raum per Fernbedienung in 256 unterschiedlichen Farben hätte ausleuchten können. Der Justizvollzugsanstalt schien diese Idee nicht zu gefallen – sie weigerte sich, dem Betroffenen die bestellte Lampe auszuhändigen. In...