Verschlagwortet: Konkludente Drohung

(Konkludente) Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben im Sinne von § 249 StGB

Der Raub (§ 249 StGB) beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Der § 249 Abs. 1 StGB lautet wie folgt:  „(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.“ Wann eine konkludente Drohung dazu geeignet ist, den Tatbestand des Raubes zu erfüllen, geht dem Wortlaut nicht hervor und beschäftigt die Strafgerichte regelmäßig. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem aktuellen Beschluss (5 StR 403/24) vom...

BGH zum Raub: Konkludente Drohung?

Der Raub nach § 249 Strafgesetzbuch (StGB) ist ein spannender, aber auch schwieriger Straftatbestand. Er verbirgt mehrere Probleme, die in der Klausur zu Schwierigkeiten führen können. Wie beim Diebstahl muss es zu einer Wegnahme einer fremden beweglichen Sache kommen. Dafür muss jedoch ein Nötigungsmittel zum Einsatz kommen. Dabei kann es sich entweder um Gewalt gegen eine Person oder um die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben handeln. Zuletzt ist im objektiven Tatbestand wichtig, dass ein Finalzusammenhang zwischen dem Nötigungsmittel und der Wegnahme besteht. Auch der Bundesgerichtshof (5 StR 403/24) beschäftigte sich in seinem Beschluss vom 27. August 2024...