Verschlagwortet: KCanG

Besonders schwerer Raub in Tateinheit mit Körperverletzung; und „unerlaubter“ Erwerb von Betäubungsmitteln

Der Bundesgerichtshof (BGH) setzte sich in seinem Beschluss (4 StR 95/24) vom 21. Mai 2024 mit folgendem Sachverhalt auseinander: Nach den Feststellungen des Landgerichts Bielefeld erhielt der Angeklagte am 17. Januar 2023 von einer unbekannten Person 13,16 Gramm Marihuana zum Eigenkonsum. Am 2. April 2023 soll der Angeklagte zudem dem Geschädigten auf einem Elektroroller aufgelauert haben und ihm einen schmerzhaften Faustschlag ins Gesicht versetzt haben. Unmittelbar nach dem Faustschlag entriss der Angeklagte dem zu Boden gestürzten Geschädigten dessen mitgeführten Rucksack und nahm das darin befindliche Bargeld, die Ausweispapiere sowie die Bankkarten an sich. Zudem entnahm er dem Geschädigten dessen Mobiltelefon...

Beispiel zur Relevanz des Konsumcannabisgesetzes in einer Revision

Das am 1. April 2024 in Kraft getretene Konsumcannabisgesetz (KCanG) wirkt teilweise milder als das Betäubungsmittelgesetz. Zum Sachverhalt Am 21. März 2024 hatte das Landgericht Hagen den Angeklagten K wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die weiteren Angeklagten wurden jeweils wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt. Die Angeklagten legten Revision ein. Zum Beschluss des BGH vom 19. November 2024 – 4 StR 305/24 Die Tathandlungen der Angeklagten standen im Zusammenhang mit Marihuana. Mithin musste durch den Senat das am 1. April 2024 in...