Das Merkmal der hilflosen Lage bei der Aussetzung gem. § 221 StGB

Die Aussetzung ist ein von Studierenden oft vernachlässigter Tatbestand. Bekommt man jedoch einen Sachverhalt, bei dem sich eine Strafbarkeit wegen Unterlassens und/oder unterlassener Hilfeleistung aufdrängt, so sollte auch der Tatbestand der Aussetzung nicht aus den Augen verloren werden. Damit die Prüfung des § 221 StGB gelingt, stellen wir heute das Merkmal der hilflosen Lage vor. Zur Erinnerung hier der Wortlaut § 221 Abs. 1 StGB: Wer einen Menschen Nr. 1 in eine hilflose Lage versetzt oder Nr. 2 in einer hilflosen Lage im Stich lässt, obwohl er ihn in seiner Obhut hat oder ihm sonst beizustehen verpflichtet ist, und ihn...