Bedingter Tötungsvorsatz bei Schnitten in den Halsbereich

Die Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit ist besonders in Strafrechtsklausuren des allgemeinen Teils ein gern abgeprüftes Problem, da sich dies oftmals als sehr knifflig herausstellen kann. Wichtig für die Abgrenzung sind das intellektuelle Element und das voluntative Element (Wissens- und Willenselement), welche sich in jeder Form des Vorsatzes und der Fahrlässigkeit unterscheiden. Mit bedingtem Vorsatz handelt derjenige, der den Erfolg für möglich hält und diesen billigend in Kauf nimmt. Bei der bewussten Fahrlässigkeit hält der Täter den Erfolg für möglich, hofft jedoch auf ein Ausbleiben des Erfolges. Mit dieser Abgrenzung musste sich auch der Bundesgerichtshof (5 StR 500/20)...