Der Begriff der exhibitionistischen Handlung

Vor allem in Großstädten wie Berlin hört man gelegentlich von Begegnungen mit Männern, denen es Freude bereitet, ihr Geschlechtsteil in der Öffentlichkeit zu zeigen. Dieses Verhalten stellt § 183 StGB unter Strafe, der wie folgt lautet: Ein Mann, der eine andere Person durch exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.. Dabei fällt folgendes Verhalten unter das Merkmal der exhibitionistischen Handlung: Definition: Eine exhibitionistische Handlung erfordert das Entblößen des Penis vor einer anderen Person. Der Penis muss dazu nicht erigiert sein. Wird allerdings nur ein Imitat des männlichen Gliedes gezeigt, ist der Tatbestand nicht...