Besonders schwerer Raub in Tateinheit mit Körperverletzung; und „unerlaubter“ Erwerb von Betäubungsmitteln
Der Bundesgerichtshof (BGH) setzte sich in seinem Beschluss (4 StR 95/24) vom 21. Mai 2024 mit folgendem Sachverhalt auseinander: Nach den Feststellungen des Landgerichts Bielefeld erhielt der Angeklagte am 17. Januar 2023 von einer unbekannten Person 13,16 Gramm Marihuana zum Eigenkonsum. Am 2. April 2023 soll der Angeklagte zudem dem Geschädigten auf einem Elektroroller aufgelauert haben und ihm einen schmerzhaften Faustschlag ins Gesicht versetzt haben. Unmittelbar nach dem Faustschlag entriss der Angeklagte dem zu Boden gestürzten Geschädigten dessen mitgeführten Rucksack und nahm das darin befindliche Bargeld, die Ausweispapiere sowie die Bankkarten an sich. Zudem entnahm er dem Geschädigten dessen Mobiltelefon...