Strafrechtsdefinitionen zum Mitlernen – konkrete Gefahr
konkrete Gefahr ist die im konkreten Fall in Erscheinung getretene Gefahr
das Weblog der Strafrechtskanzlei Dietrich - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Berlin
konkrete Gefahr ist die im konkreten Fall in Erscheinung getretene Gefahr
Den Strafrechtsblogger gibt es ab jetzt auch mit Favicon. Das ist das kleine Bild, das euch euer Browser neben der Adressleiste anzeigt. Jedoch: Weiß jemand, wie man Favicon auszusprechen hat? Das Osterhasenbild haben wir auch eingemottet, um es im nächsten Jahr wieder einsetzen zu können. Die derzeit leider etwas beschäftigten Strafrechtsblogger.
Vergehen sind Taten, die mit Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe, deren MIndestmaß unter einem Jahr liegt, bedroht sind, § 12 Abs. 2 StGB.
Verbrechen im technischen Sinn sind rechtswidrige Taten, deren Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe beträgt, § 12 Abs. 1 StGB.
7) dt. Strafrecht gilt unabhängig vom Recht des Tatorts für die in § 5 genannten, im Ausland begangenen Taten. 8) dt. Strafrecht gilt für alle Taten, die in § 6 genannt sind -> Taten, die in allen Kulturstaaten anerkannte RG verletzen 9) dt. Strafrecht gilt nach Maßgabe des § 7 für Auslandstaten gegen Deutsche (Abs. 1) Auslandstaten Deutscher (Abs. 2 Nr. 1) best. Auslandstaten von Ausländern (Abs. 2 Nr. 2)
7) Was besagt das Schutzprinzip in Bezug auf die Anwendbarkeit dt. Strafrechts? N 8) Was besagt das Universalprinzip in Bezug auf die Anwendbarkeit dt. Strafrechts? N 9) Was ist der Inhalt von § 7 StGB in Bezug auf die Anwendbarkeit dt. Strafrechts? N — N… Norm ist zu nennen.
Nach einem Bericht von focus-online soll ein wegen Mordes verurteilter Gefangener nach 19 Jahren Haft am Wochenende seine Freundin im Gefängnis ermordet haben. Nach der Tat soll er versucht haben, sich selber das Leben zu nehmen. Die genauen Umstände der Tat sind noch nicht aufgeklärt. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin