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Haft AT durcharbeiten – Teil 3 – Antworten

7) dt. Strafrecht gilt unabhängig vom Recht des Tatorts für die in § 5 genannten, im Ausland begangenen Taten. 8) dt. Strafrecht gilt für alle Taten, die in § 6 genannt sind -> Taten, die in allen Kulturstaaten anerkannte RG verletzen 9) dt. Strafrecht gilt nach Maßgabe des § 7 für Auslandstaten gegen Deutsche (Abs. 1) Auslandstaten Deutscher (Abs. 2 Nr. 1) best. Auslandstaten von Ausländern (Abs. 2 Nr. 2)

Mord im Gefängnis

Nach einem Bericht von focus-online soll ein wegen Mordes verurteilter Gefangener nach 19 Jahren Haft am Wochenende seine Freundin im Gefängnis ermordet haben. Nach der Tat soll er versucht haben, sich selber das Leben zu nehmen. Die genauen Umstände der Tat sind noch nicht aufgeklärt. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin