Kann ein Totschlag durch Notwehr (§ 32 StGB) gerechtfertigt sein?
Die Notwehr gemäß § 32 StGB ist sowohl in strafrechtlichen Klausuren als auch in der Praxis relevant. Der § 32 Abs. 1 StGB lautet wie folgt: „(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.“ Gemäß § 32 Abs. 2 StGB ist Notwehr die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigte sich jüngst in seinem Beschluss vom 07. Januar 2025 (2 StR 530/24) mit der Notwehr. Konkret lag dem Beschluss folgender Sachverhalt zugrunde: Nach den Feststellungen des Landgerichts Köln lebte der Angeklagte zusammen mit...