BGH spricht Klartext – Beweisverwertungsverbot bei schwerem Verstoß gegen den Richtervorbehalt

Die Fälle, in denen der Bundesgerichtshof (BGH) ein Beweisverwertungsverbot angenommen hat, weil die Polizei sich vor einer Durchsuchung keine richterliche Anordnung eingeholt hat, sind rar gesät. Es kam doch eher das Gefühl auf, der BGH versuche sich mit unzähligen Abwägungstheorien und hypothetischen Ersatzeingriffen um ein Beweisverwertungsverbot zu drücken. Dieses Mal aber haben wir unsere Rechnung ohne den zweiten Senat gemacht, der in seinem Beschluss 21. April 2016 – 2 StR 394/15 Klartext gesprochen und ein Beweisverwertungsverbot wegen Umgehung des Richtervorbehalts angenommen hat. Ausgangspunkt der Entscheidung war die Durchsuchung des Autos des Angeklagten, für den die Polizei sich keine richterliche Anordnung...