Verschlagwortet: BGH

Der Zimmermannshammer als gefährliches Werkzeug

Die Frage, ob ein Gegenstand ein „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches darstellt, ist wohl eins der am heißesten diskutierten Themen im Strafrecht. Immer wieder muss der Bundesgerichtshof beurteilen, ob es sich bei einem konkreten Gegenstand tatsächlich um ein gefährliches Werkzeug handelt. Ein gefährliches Werkzeug ist jeder bewegliche Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner Verwendung im konkreten Fall dazu geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen. Da die Qualifizierung als gefährliches Werkzeug meist ein höheres Strafmaß bedeutet, ist eine sorgfältige Einordnung zwingend erforderlich. So auch in dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 2021 (1 StR 347/20), in...

Gebrauchen einer unechten Urkunde durch Überreichen einer Kopie

Der Bundesgerichtshof befasste sich in seinem Urteil vom 27. Mai 2020 (5 StR 433/19) mit einem typischen Problemfeld der Urkundendelikte: der Urkunde und der Fotokopie. Ein Täter stellt eine unechte Urkunde im Sinne des § 267 Absatz 1 StGB nur dann her oder verfälscht eine echte Urkunde, wenn die von ihm hergestellte Fälschung als solche Urkundenqualität hat. Urkunden im Sinne des Strafrechts sind nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verkörperte Erklärungen, die ihrem gedanklichen Inhalt nach geeignet und bestimmt sind, für ein Rechtsverhältnis Beweis zu erbringen, und die ihren Aussteller erkennen lassen. Die durch einen besonderen technischen Vorgang hergestellte Fotokopie vermittelt dagegen...

Die „Loverboy-Methode“ – Schwere Zwangsprostitution?

Eine gängige Vorgehensweise, um Betroffene von Zwangsprostitution zur Prostitution zu bringen, ist die sogenannte „Loverboy-Methode“. Hierbei spricht der Täter das Opfer an und erweckt bei diesem den Eindruck er sei verliebt. Dies geht mit dem Versuch des „Loverboys“ einher, das Opfer emotional von sich abhängig zu machen. Später wird das Opfer zur Prostitution verleitet oder gezwungen. Häufig erfolgt dies unter dem Vorwand, das so verdiente Geld diene dazu, eine gemeinsame Zukunft aufzubauen. Eine entsprechende Vorgehensweise lag auch dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. August 2020 (3 StR 132/20) zugrunde. Die 18-jährige Betroffene U wandte sich an den ihr bereits bekannten D....

1.000 Ecstasy-Pillen – ohne Feststellungen zum Wirkstoffgehalt kein Erwerb in nicht geringer Menge

In gerichtlichen Verfahren gilt der allseits bekannte Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten. So auch bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Stehen die tatgegenständlichen Betäubungsmittel für eine Untersuchung nicht mehr zur Verfügung, muss die Wirkstoffkonzentration der Drogen geschätzt werden. Das Gericht muss dabei andere sicher feststellbare Umstände berücksichtigen. Dazu zählen etwa die Herkunft und der Preis der Betäubungsmittel, die Handelsstufe oder Begutachtungen in Parallelverfahren. Dem Beschluss vom 31.05.2016 – 3 StR 138/16 lag dem Bundesgerichtshof ein Sachverhalt zugrunde, in dem der Beschuldigte 500 Ecstasy-Tabletten, 700g Marihuana, später erneut 500 Ecstasy-Tabletten und 3kg Amphetamin erworben hatte. Das Landgericht hatte es zuvor versäumt,...

Neues vom zweiten Strafsenat: Verbotener Besitz von Drogen ist kein Vermögen

Es wird spannend – der zweite Senat des Bundesgerichtshofes (BGH) beabsichtigt wieder einmal, seine Rechtsprechung zu ändern. Dieses Mal geht es um nicht weniger als den durch die Rechtsprechung über Jahre modifizierten strafrechtlichen Vermögensbegriff, zu dem der zweite Senat einen sehr lesenswerten und interessanten Anfragebeschluss vom 01.06.2016 – 2 StR 335/15 verfasst hat. Würden sich die anderen Senate des BGH der Rechtsansicht des zweiten Senats anschließen, so würde der verbotene Besitz von Drogen zukünftig nicht mehr unter den Vermögensbegriff fallen. Das hätte zur Folge, dass das Erpressen oder betrügerische Erlangen von Betäubungsmitteln kein Vermögensdelikt mehr erfüllen würde. Allein Verstöße gegen...

Gimmlitztal-Mord wird erneut verhandelt

Der sogenannte Gimmlitztal-Mord muss ein zweites Mal vor dem Landgericht Dresden verhandelt werden. Ein ehemaliger Beamter des sächsischen LKA hatte nach den Feststellungen des Landgerichts im Gimmlitztal einen anderen Mann auf dessen Wunsch hin getötet und zerstückelt. Der Getötete habe den ernsthaften Wunsch geäußert, geschlachtet und verspeist zu werden. Der LKA-Beamte versprach sich von der Tötung sexuellen Lustgewinn und wurde deshalb wegen Mordes verurteilt. Jedoch verhängte das LG unter Anwendung der sogenannten „Rechtsfolgenlösung“ statt einer lebenslangen Freiheitsstrafe lediglich eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft hatten Revision gegen das Urteil eingelegt. Wegen Lücken...

„Gimmlitztal-Mord“ kommt vor den BGH

Der Bundesgerichtshof hat am 15.02.2016 mitgeteilt, dass der sogenannte „Gimmlitztal-Mord“-Fall im April 2016 vor dem 5. Strafsenat verhandelt wird. In erster Instanz hatte das Landgericht Dresden in seinem Urteil festgestellt, dass der Angeklagte, ein sächsischer LKA-Beamter, einen anderen Mann im ostsächsischen Gimmlitztal getötet und anschließend zerstückelt hat. Nach den Feststellungen des Landgerichts was es der Wunsch des Tatopfers, „geschlachtet und verspeist“ zu werden. Aus diesem Grund ging der „Gimmlitztal-Mord“ seinerzeit auch als „Kannibalen-Fall“ durch die Medien. Der Angeklagte wurde vom LG Dresden wegen Mordes und Störung der Totenruhe (§ 168 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten...