Gute Nachrichten vom Bundesgerichtshof: Andreas Mosbacher folgt Armin Nack

Nachdem der bisherige Vorsitzende Richter des 1. Strafsenats des BGH, Armin Nack, Ende April in den Ruhestand getreten ist, wurde gestern der Vorsitzende Richter am LG Berlin, Prof. Dr. Andreas Mosbacher, bereits im vergangen Jahr gewählt, zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Ihm wurde der 1. Strafsenat zugewiesen.

Das ist eine gute Nachricht, besteht doch die Möglichkeit, dass langsam wieder Normalität im 1. Strafsenat einkehrt. Unter dem Vorsitz von Armin Nack entwickelte sich der Senat sprichwörtlich zum Kahn-Senat: Der, der alles hält. Das war ein riesiges Problem für Angeklagte und Verteidiger in Prozessen vor den Landgerichten, deren Revisionen zum 1. Senat gingen, also insbesondere in den OLG-Bezirken Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg und Stuttgart sowie in allen Steuerstrafverfahren vor den LGen in erster Instanz. Denn wenn das Landgericht nicht fürchten muss, dass die Verurteilung der Revision nicht standhält, muss es die Vorschriften der StPO nicht allzu genau nehmen.

Der Überzeugungstäter Nack – auf persönlichem Feldzug – hatte über die Jahre seine Mannschaft fest im Griff.

Es war Zeit für Veränderung!

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