Identitätskarte des Königreich Deutschlands – Zur Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB

Das Bayrische Oberlandesgericht setzte sich jüngst in seinem Beschluss vom 17. März 2025 (201 StRR 4/25) mit der Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB auseinander. Gegenstand des Beschlusses war folgender Sachverhalt: Nach den Feststellungen des Landgericht hat der Angeklagte, ein deutscher Staatsangehöriger, der die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnet, sich zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt vor dem 26. Mai 2023 eine auf seine Personalien lautende „Identitätskarte des Königreichs Deutschland“ verschafft. Aufgrund ihrer Aufmachung im Scheckkartenformat und ihrer optischen Anlehnung an den amtlichen Personalausweis der Bundesrepublik war die geeignet, zumindest bei oberflächlicher Betrachtung den fälschlichen Anschein eines gültigen behördlich ausgegebenen Ausweisdokument...