Auch bei einem Ladendiebstahl eines Ersttäters muss man manchmal hart bleiben

Diese Woche hatte ich eine Verhandlung vor einer Jugendrichterin in Berlin. Mein jugendlicher Mandant hatte einen Ladendiebstahl begangen und mich kurz vor der Verhandlung mandatiert. Wie ich der Akte entnehmen konnte, war unser Mandant bisher noch nicht vorbestraft. Es handelte sich also um einen Ersttäter. Dafür war der Aufenthaltsstatus meines Mandanten nicht gesichert. Guten Mutes ging ich in ein Vorgespräch mit der Richterin und der Staatsanwältin und dachte, dass man das Verfahren doch einfach gegen ein paar Freizeitarbeiten einstellen könne. Diese Sanktion wäre doch ausreichend und in 10 Minuten wäre der Termin erledigt, so dachte ich. Schnell wurde ich enttäuscht,...