Der Begriff des Erschleichens im Rahmen des § 265a StGB

Schon der letzte Beitrag hat sich mit Voraussetzungen des Schwarzfahrens beschäftigt. Wer diesen gelesen hat, wird daher wissen, dass das Strafgesetzbuch den Begriff des Schwarzfahrens besser als Erschleichen von Leistungen kennt. Doch was bedeutet eigentlich Erschleichen im Zusammenhang mit der Beförderung durch Verkehrsmittel und welche Fälle werden davon erfasst? Das klären wir in unserer heutigen Wiederholung. §265a StGB lautet wie folgt Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu...