Eingehungsbetrug bei nicht sofortiger Zahlung trotz deren Vereinbarung

Eines der umstrittensten Tatbestandsmerkmale des Betruges gemäß § 263 StGB ist der Vermögenschaden. Ein Großteil entsprechender Streitigkeiten drehen sich im Wesentlichen um zwei Fragen; was ist Gegenstand des strafrechtlich geschützten Vermögens und wann liegt ein entsprechender Schaden vor. Das vorliegende Urteil des Bundesgerichtshofs (4 StR 586/19) befasste damit, wenn ein entsprechender Vermögensschaden vorliegt. Genauer mit der vom Bundesgerichtshof anerkannten Figur des Eingehungsbetruges. Ein Vermögensschaden im Sinne des § 263 Absatz 1 StGB tritt ein, wenn die Vermögensverfügung des Getäuschten bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise unmittelbar zu einer nicht durch Zuwachs ausgeglichenen Minderung des wirtschaftlichen Gesamtwerts seines Vermögens führt (Prinzip der Gesamtsaldierung). Maßgebend ist der...