Das Cutter-Messer als gefährliches Werkzeug für eine gefährliche Körperverletzung

Im vorliegenden Fall hat sich der Bundesgerichtshof mit der Frage der Eignung des Cutter-Messers als gefährliches Werkzeug befasst. Der Angeschuldigte hatte der Geschädigten in einem Kraftfahrzeug mit der flachen Hand und dem Handrücken zahlreiche Schläge ins Gesicht versetzt.